HÄUFIGE FRAGEN

& WEITERE INFOS

Sie haben eine Frage an den Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe?

Hier finden Sie unsere FAQ-Themen auf einen Blick.

Abwasserentsorgung

Bauwasseranschluss

Wie komme ich zu einem Bauwasseranschluss?

Den Antrag auf Anschluss ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit einem amtlichen Lageplan (Kopie) mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anschluss an uns schicken. Telefonische Auskunft unter 09621 507 300

Wasseranschluss

Ich benötige demnächst einen Wasseranschluss. Was ist zu tun?

Den Antrag auf Hausanschluss ausfüllen und gemeinsam mit Eingabeplan: Grundrisse, Querschnitte und Ansichten bei uns einreichen. Das Beiblatt muss vom Installateur ausgefüllt werden.

Eigenleistung

Kann ich bei der Erstellung des Wasseranschlusses selbst mitwirken? 

Rohrgrabenerstellung, Schutzrohrverlegung und Mauerdurchbruch können mit Einverständnis des Zweckverbandes in Eigenleistung des Bauherrn erfolgen. Dies erfordert eine rechtzeitige Mitteilung der geplanten Eigenleistungen an den Zweckverband, um die eigenen Arbeiten mit dem Zweckverband abzustimmen.

Ablesung

Wann und durch wen erfolgt die Ablesung der Wasserzähler? (Dies gilt nur, sofern kein Funkzähler verbaut ist)

Wenn bei Ihnen noch kein Funkzähler verbaut ist, haben Sie die Möglichkeit, uns den Zählerstand telefonisch (09261 507 300), per email (office@frankenwaldgruppe.de) oder per Brief (ZV Frankenwaldgruppe, Ruppen 30, 96317 Kronach) mitzuteilen.

Gebührenbescheid

Wann erhalte ich hierfür meinen Gebührenbescheid?

Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt jeweils ab Mitte Januar des Folgejahres.

Eigentümerwechsel

Ich habe mein Grundstück verkauft. Wie teile ich den Eigentümerwechsel mit?

Für die Mitteilung eines Eigentümerwechsels benutzen Sie bitte das entsprechende Formular für den Eigentümerwechsel.

Änderungen

Wie teile ich Namens- und Adressänderungen sowie Verbrauchsminderungen mit?

Gerne nehmen wir ihre Änderungen persönlich, telefonisch unter 09261-507 300, per E-Mail unter info@frankenwaldgruppe.de sowie per Fax unter 09261-507 103 00 entgegen.

Einzugsermächtigung

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen oder ändern?

Senden Sie uns hierfür das SEPA-Lastschriftmandat (Downloads, Sonstige) im Original zu. Faxe oder Scans via E-Mail haben aus rechtlichen Gründen keine Gültigkeit.

Abrechnung

Ist es möglich die Abrechnung der Trinkwassergebühren direkt an den Mieter zu senden?

Gemäß Satzung ist der Eigentümer der Gebührenschuldner und bekommt somit die Abrechnung zugesendet. Der Eigentümer kann nur selbst mit dem Mieter abrechnen.